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Seit dem Jahre 2000 ist unsere Rechtsanwaltskanzlei in vielen Rechtsgebieten deutschlandweit und mit zahlreichen Kooperationen auch in der Türkei aktiv. Besonders in länderübergreifenden Rechtsbeziehungen sind wir spezialisiert. Im Fokus stehen dabei das deutsch- türkische Erbrecht und die Facharbeitereinwanderung aus der Türkei.
Das Ausländer- und Aufenthaltsrecht regelt die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von ausländischen Staatsangehörigen, einschließlich Visumsverfahren, Aufenthaltsgenehmigungen und Einbürgerung.
Im Erbrecht werden die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensnachfolge, Testamentserstellung und Erbansprüchen festgelegt, um eine gerechte und rechtskonforme Erbfolge zu gewährleisten.
Jeder Beschuldigte hat im Strafrecht Anspruch auf ein faires Verfahren. Bis die Schuld bewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Unsere Aufgabe ist es en rechtstaatliches Verfahren von den Ermittlungen bis zu einem eventuellen Gerichtsverfahren zu sichern. Auch Opfer von Straftaten haben Ansprüche, die wir mit Engagement durchsetzen.
Außergerichtliche Beratung und auch die gerichtliche Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten gehört zu unseren Aufgabengebieten. Im Vordergrund stehen dabei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht. Auch Arbeitgeber vertreten wir von der Erstellung eines Arbeitsvertrages bis zur Kündigung eines Arbeitnehmers beratend und gestaltend sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Wir begleiten unsere Mandanten bei der Gründung einer Gesellschaft. Daneben sind wir beratend tätig in allen Gebieten, die zum Funktionieren der Gesellschaft notwendig sind. Von der Fachkräfteeinwanderung bis zur Fertigung von Arbeitsverträgen und sonstigen für den Geschäftsbetrieb notwendigen Verträgen engagieren wir uns für unsere Mandanten.
Im Patent und Markenrecht begleiten wir unsere Mandanten bei der Markeneintragung Deutschland- und Europaweit. Der Schutz von Marken beinhaltet auch die Überwachung und die Ahndung von Markenrechtsverletzungen.